Warum dürfen Fahrer und Begleitpersonen im Geldtransporter Waffen tragen?
Unser Geld- und Werttransport in Hannover ist ein privates Unternehmen, kein öffentliches. Manche Kunden fragen sich, weshalb unsere Mitarbeiter Waffen tragen dürfen. Damit hat aber alles seine Richtigkeit: Der Gesetzgeber hat ganz richtig erkannt, dass mit Geld- und Werttransporten ein gewisses Bedrohungspotenzial einhergeht. Einfach ausgedrückt heißt das, dass viele Menschen sich zu einem Überfall auf einen Geldtransport entschließen könnten, wenn sie wüssten, dass die Fahrer und Begleiter sich nicht wirkungsvoll verteidigen können. Ließe man diese also unbewaffnet die Transporte durchführen, würden sie häufiger überfallen und gerieten dabei in Lebensgefahr. Die Bewaffnung und das verbreitete Wissen darüber gelten also vor allem der Abschreckung.

Waffen verhindern Überfälle
Dieser Punkt mag manchen Kunden seltsam erscheinen – sind es nicht eigentlich die gut ausgebildeten Begleitpersonen und Fahrer, die Überfälle verhindern? Die Antwort ist hier: ja, auch. Natürlich haben gut ausgebildete Fahrer und Kuriere ein besonderes Gespür für die Gefahr, halten sich eng an die antrainierten Regeln und nutzen die neuesten Technologien, um das Transportgut und sich selbst zu schützen. Doch das ist nicht alles: Die Tatsache, dass sie bewaffnet sind und dass potenzielle Räuber ihren Versuch mit einer schweren Verletzung oder gar dem Leben bezahlen können, wirkt abschreckend. Das zeigt allein schon die geringe Zahl der Überfälle auf Geldtransporter: Zwischen 2010 und 2015 lag ihre Anzahl zwischen null und fünf pro Jahr. Im internationalen Vergleich ist das sehr wenig.
Waffen streng nach Vorschrift
In Deutschland darf nur Waffen tragen, wer einen Waffenschein und (bei Überschreiten einer Grenze) eine Mitnahmeerlaubnis vorweisen kann. Unsere Mitarbeiter haben alle waffenrechtlichen Erlaubnisse, die sie benötigen. Sie trainieren regelmäßig die Nutzung, Reinigung und Sicherung der Waffen und sind auf ihre umfassenden Kenntnisse hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes geprüft. Zudem unterziehen sie sich regelmäßigen Tests, sodass wir sichergehen können, dass sie (wie verlangt) „zuverlässig, geeignet und sachkundig“ sind. So gewährleisten wir Sicherheit.
Ich kann mir vorstellen, dass es wichtig ist, sich verteidigen zu können, wenn man Geld transportiert. Raubüberfälle werden immer häufiger. Sie wollen das verhindern können.
Gibt es eine direkte Vorschrift die vorgibt, dass eine Schusswaffe im G&W Transport geführt werden muss oder ist das „lediglich“ in der Gefährdungsbeurteilung?
Es gibt keine bundesweit einheitliche gesetzliche Vorschrift, die direkt und ausdrücklich vorschreibt, dass eine Schusswaffe im Geld- und Werttransport (G&W) geführt werden muss. Die Verpflichtung zur Bewaffnung ergibt sich indirekt aus mehreren rechtlichen und sicherheitsrelevanten Grundlagen:
1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Wenn diese zum Ergebnis kommt, dass eine erhöhte Überfallgefahr besteht (was im G&W fast immer der Fall ist), können daraus Maßnahmen wie das Führen einer Schusswaffe abgeleitet werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist also der zentrale Hebel für die Bewaffnungspflicht.
2. Bewachungsverordnung (BewachV) und WaffG
Gemäß § 34a GewO und BewachV ist das Führen von Waffen nur erlaubt, wenn:
eine Waffentrageerlaubnis vorliegt (z. B. Waffenschein),
und eine Erlaubnis des Arbeitgebers,
sowie eine entsprechende Sachkunde und Schulung (Waffensachkunde nach § 7 WaffG).
Aber: Die BewachV verpflichtet nicht automatisch zum Führen einer Waffe – sie regelt nur die Voraussetzungen wenn eine Waffe geführt wird.
3. DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt in dieser Vorschrift Sicherheitsanforderungen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
Auch hier steht nicht explizit, dass eine Waffe geführt werden muss, sondern dass geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
Die Bewaffnung ist oft Teil dieser Schutzmaßnahmen, besonders bei Geldtransporten mit hohem Risiko.
4. Kundenvorgaben und behördliche Auflagen
In der Praxis verlangen Banken, Versicherungen oder staatliche Stellen regelmäßig den bewaffneten Transport.
Auch Polizeibehörden oder Aufsichtsbehörden können im Einzelfall eine Bewaffnung verlangen, wenn es um besonders risikobehaftete Transporte geht.
Fazit:
Die Pflicht zum Führen einer Schusswaffe im G&W ergibt sich nicht aus einer expliziten gesetzlichen Vorschrift, sondern aus der Gefährdungsbeurteilung und den damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Es handelt sich also um eine indirekte Verpflichtung, die im Rahmen der betrieblichen Sicherheitspflicht sowie der Versicherungsanforderungen umgesetzt wird.